Amtssignatur
- Was ist die Amtssignatur?
- Rechtsgrundlage
- Woran erkennt man die Amtssignatur?
- Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gem. § 19 Abs. 3 E-GovG
- Bildmarke des Landesverwaltungsgerichts Steiermark
- Wie kann man ein amtssigniertes Dokument prüfen?
- Wie kann man eine amtssignierte Datei lesen?
- Prüfdienst des Landes Steiermark
Was ist die Amtssignatur?
Die Verwaltung verwendet ebenso wie die Wirtschaft elektronische Medien zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Damit auch in diesem Fall die entsprechende Sicherheit gewährleistet ist, wurde die Amtssignatur eingeführt.
Die Amtssignatur wird an Stelle einer Unterschrift auf amtlichen Schriftstücken (z.B. Bescheid, Ladung) aufgebracht. Die Amtssignatur ist eine elektronische Signatur bzw. ein elektronisches Siegel im Sinne des Signatur-und Vertrauensdienstegesetzes und zeigt, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt. Wer ein amtssigniertes Dokument bekommt und Zweifel an dessen Herkunft oder Echtheit hat, kann die Amtssignatur überprüfen (Details siehe unten).
Rechtsgrundlage
Woran erkennt man die Amtssignatur?
Jedes amtssignierte Dokument enthält
- eine im Internet gesichert veröffentlichte Bildmarke,
- den Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, und
- den Hinweis zur Prüfmöglichkeit der Amtssignatur bzw. des Ausdrucks.
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gem. § 19 Abs. 3 des E-GovG
Die nachstehende Bildmarke wird von allen Behörden und Dienststellen verwendet, die dem Land Steiermark organisatorisch zugeordnet sind, insbesondere Bezirkshauptmannschaften und Agrarbezirksbehörde, Landesregierung, Landeshauptmann und Amt der Landesregierung; ausgenommen ist nur das Landesverwaltungsgericht Steiermark (siehe unten).
Zur gesicherten Veröffentlichung gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG gelangen Sie durch Klicken auf die Bildmarke:
Bildmarke des Landesverwaltungsgerichts Steiermark
Die Bildmarke des Landesverwaltungsgerichts Steiermark ist auf dessen eigener Homepage gesichert veröffentlicht » http://www.lvwg-stmk.gv.at/amtssignatur
Wie kann man ein amtssigniertes Dokument prüfen?
Prüfung einer amtssignierten Datei
Wenn Sie ein amtssigniertes Dokument in Form einer Datei bekommen haben - z.B. per E-Mail - und die Amtssignatur überprüfen möchten, machen Sie das so:
- Sie speichern zuerst die Datei ab
- und laden sie dann im Internet beim Prüfdienst des Landes Steiermark hoch.
- Wenn Sie nun „Prüfen" anklicken, sehen Sie, ob die Amtssignatur gültig ist und ob das Dokument seit dem Zeitpunkt der Signatur unverändert ist.
Beispiel für eine erfolgreiche Prüfung:
Prüfung von Ausdrucken eines amtssignierten Dokuments
Auch wenn Sie ein amtssigniertes Dokument auf Papier bekommen haben, können Sie die Echtheit des Dokuments überprüfen, falls Sie daran zweifeln. Dazu übermitteln Sie das Dokument an die betreffende Behörde bzw. Dienststelle mit dem Ersuchen um Verifizierung, ob das Dokument von dort stammt.
Bei Ausdrucken amtssignierter Landesgesetzblätter wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die
Redaktion des Landesgesetzblattes.
Wie kann man eine amtssignierte Datei lesen?
Amtssignierte Dokumente werden im PDF-Format erstellt. Zum Lesen auf dem PC benötigen Sie daher ein Programm, das PDF-Dateien anzeigen kann (z.B. Acrobat Reader). Im "Unterschriftenfenster" des Acrobat Readers finden Sie Informationen zur Amtssignatur. Eine verlässliche Prüfung des Dokuments kann aber nur über den Prüfdienst des Landes Steiermark erfolgen.
Mögliche Probleme:
PDF/A-Format und (Hypertext-)Links
Amtssignierte Dokumente können entweder im PDF- oder im PDF/A-Format erzeugt werden. Der Vorteil von Dokumenten im PDF/A-Format liegt in der Langzeitarchivierung digitaler Dokumente (ISO Standard für Langzeitarchivierung). Um PDF/A-Dokumente jederzeit reproduzieren zu können, wird vorausgesetzt, dass alle Informationen, die für die Darstellung der Datei notwendig sind, im Dokument selbst enthalten sind. Bei (Hypertext-)Links hat dies zur Folge, dass diese bei der Darstellung von PDF/A-Dokumenten angezeigt werden müssen. Allerdings ist es nicht verpflichtend, dass sie zum Ziel führen. Daher kann es vorkommen, dass bei der Darstellung von PDF/A-Dokumenten Links zwar angezeigt, jedoch nicht ausgeführt werden.
Sie haben die Möglichkeit diese Einstellung zu umgehen, indem Sie den Anzeigemodus ändern. Im Adobe Reader ab Version 9 können Sie unter Bearbeiten - Voreinstellungen in der Kategorie „Dokumente" den PDF/A-Anzeigemodus ändern. Ändern Sie dafür bei „Dokumente im Anzeigemodus PDF/A anzeigen" die Einstellung auf „nie". Die PDF/A-Dateien werden zukünftig im Anzeigemodus für PDF-Dateien angezeigt und interne sowie externe Links lassen sich öffnen bzw. führen zum Ziel.
Zugriff auf das Dokument/Herunterladen nicht möglich
- Wenn Ihnen ein amtssigniertes Dokument elektronisch zugestellt wird, muss eine Internetverbindung bestehen, damit Sie darauf zugreifen bzw. dieses herunterladen können.
- Es kann aber auch sein, dass das Zustellsystem kurzfristig nicht verfügbar ist; dann probieren Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt das Dokument herunterzuladen.
- Wenn das Dokument sich nicht direkt aus der Browseranwendung öffnen lässt bzw. die Vorschaufunktion nicht funktioniert (Sie bekommen eine Fehlermeldung wie unten abgebildet), speichern Sie das Dokument zuvor ab und öffnen Sie das gespeicherte Dokument.
- Können Sie auf das Dokument noch immer nicht zugreifen, kontaktieren Sie bitte die Behörde, die Ihnen das Dokument übermittelt hat.
Dieses Icon erscheint, und das elektronische amtssignierte Dokument kann nicht geöffnet werden. Dies geschieht, wenn kein Acrobat Reader oder sonstiges Programm, mit dem PDF-Dateien gelesen werden können, installiert ist. (Freeware Acrobat Reader: download unter: http://www.adobe.com/de/downloads/).
Kann das Dokument auch mit Acrobat Reader nicht angezeigt werden, kontaktieren Sie bitte die Behörde, die Ihnen das Dokument übermittelt hat.
Gültigkeit der Dokumentenzertifizierung
Nicht jede Version des Acrobat Readers erkennt automatisch das Zertifikat des Landes Steiermark, mit dem die Amtssignatur aufgebracht wird. Es kann daher vorkommen, dass folgende Warnmeldung erscheint:
Damit diese Warnmeldung nicht mehr erscheint, muss das Zertifikat den vertrauenswürdigen Zertifikaten hinzugefügt werden. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- In den Unterschriftsdetails auf „Zertifikatsdetails" gehen (anklicken).
- Unter der Registerkarte „Vertrauenswürdigkeit" den Button „Den vertrauenswürdigen Identitäten hinzufügen" auswählen.
- Den Warnhinweis mit „Ok" bestätigen.
- Die Checkbox „Dieses Zertifikat als vertrauenswürdigen Stamm verwenden" aktivieren.
- Die Checkbox „Zertifizierte Dokumente" und dessen Unter-Checkboxen „Dynamischer Inhalt", „Eingebettete JavaScripts mit hoher Berechtigungsstufe" und „Privilegierte Systemvorgänge (Netzwerk Drucken, Dateizugriff usw." aktivieren.
- Mit „Ok" bestätigen.
Adobe Acrobat Reader erkennt nur Zertifikate, die vom US-amerikanischen Unternehmen „Adobe" ausgestellt wurden. Das Land Steiermark ist laut E-Government-Gesetz verpflichtet, ein Zertifikat zu verwenden, welches ein spezielles Attribut, die sogenannte „Verwaltungseigenschaft" besitzt. Weitere Informationen: http://www.a-trust.at/