Technische Voraussetzungen / Organisatorische Beschränkungen

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

Für den Bereich des Landes Steiermark werden allgemeingültige organisatorische Beschränkungen und technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

Organisatorische Beschränkungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.

Die Amtsstunden der einzelnen Behörden finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Behörde bzw. den Dienststellen des Amtes.

Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

Anbringen an die Behörde des Landes Steiermark können rechtswirksam per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail an die jeweilige Adresse der zuständigen Behörde, Abteilung oder Fachabteilung (siehe  Telefonbuch) eingebracht werden.

Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen (z.B. bei der Verwendung von Online-Formularen) wird in Abstimmung mit den anderen Gebietskörperschaften die Verwendung folgender Formate bestimmt:

 

Format Erstellbar / lesbar mit Dateierweiterung  Kommentar 
       
Text Editor, Mail, usw.  *.TXT  
Portable
Document
Format
Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme   *.PDF  
Rich Text Format Word for Windows, Office Programme,  usw.  *.RTF  
Word Word for Windows, Open Office  *.DOC, *.DOCX

MS Office 97, 2000, 2003, 2007, 2010

Excel Excel for Windows, Open Office Calc  *.XLS, *.XLSX  
GIF Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw.  *.GIF  
JPG Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw.  *.JPG, *.JPEG  
PNG Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.PNG  
TIFF Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw.  *.TIFF, *.TIF  
ZIP  ZIP, Winzip  *.ZIP ZIP-Container mit
Dateien der angeführten Formate

Weitere Formate

Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Behörde/Abteilung eingesetzt werden.

Dateien mit aktiven Inhalten wie zum Beispiel Makros oder Javascript werden nicht unterstützt.

Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.

Elektronische Signaturen können auf Dokumenten (z.B. Formularen, Beilagendokumenten) nach den Standards der Bürgerkarte aufgebracht werden. Diese werden als relevant entgegengenommen, wenn sie zum Zeitpunkt des Anbringens unter 
 https://signaturpruefung.gv.at/ erfolgreich geprüft werden können.

Zur Erreichung eines höheren Benutzerkomforts, einer höheren Datenqualität und einer rascheren Abwicklung stehen eine Reihe intelligenter elektronischer Formulare (Online-Formulare) zur Verfügung. Diese Formulare sind über das E-Government Portal des Landes Steiermark erreichbar.

Hinweis zu PDF-Formularen
Es wird empfohlen, PDF-Formulare zunächst lokal zu speichern und erst danach mit einem entsprechenden Programm (z.B.  Adobe Reader) zu öffnen.