Elektronischer Akt

Mit dem elektronischen Akt "ELAK" geht die Ära des zeit- und ressourcenaufwändigen Papierakts zu Ende. In der Praxis bedeutet dies, dass sämtlichen Unterlagen elektronisch bearbeitet und weitergeleitet werden. 

So werden beispielsweise in der Personalabteilung der Steiermärkischen Landesregierung rund 30.000 Personal- und Sach-Akten mit einem Aufkommen von mehreren hunderttausend Aktenstücken (Anträge, Erledigungen, Vermerke, etc.) pro Jahr, bereits digital geführt und bearbeitet.

Für die Mitarbeiter der Personalabteilung bedeutet das:

  • Jederzeitigen Zugriff auf alle notwendigen Dokumente
  • Schnelles Suchen und Finden von Akten
  • Gleichzeitige Bearbeitung eines Aktes durch mehrere Bearbeiter
  • Wegfall von Transportzeiten
  • Elektronische Arbeitszuteilung und Weiterleitung (Workflow)
  • Laufender Überblick über den Stand der Antragserledigungen

Für die Kunden, in diesem Fall die Mitarbeiter der Landesverwaltung bedeutet ELAK:

  • Raschere Bearbeitung ihrer Anliegen
  • Eindeutige Zuständigkeiten im Rahmen standardisierter Bearbeitungsprozesse
  • Schnellere Auskunft, da der ELAK eine effizientere Recherche ermöglicht
  • Das Recht auf Geheimhaltung sensibler und schutzwürdiger Daten (Datenschutz) durch Schutz vor unbefugtem Zugriff ist gewahrt.