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Förderungen des Ökofonds

Teilleistungen

Energieraumplanung in der Steiermark - Förderung
Innovative Energiespeicher
Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
Ladeinfrastruktur bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen
Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung - Förderung
Unterstützung von Förderungsanträgen für Wasserstoffprojekte

Kurzbeschreibung

Der steirische Ökofonds ist ein Technologiefonds der aus Mitteln des österreichischen Ökostromregimes dotiert wird. Mit diesen Mitteln können Technologien gefördert werden, die einerseits zu einer effizienteren Nutzung von Energie und andererseits zu einer Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Steiermark beitragen.

Allgemeine Informationen

Der steirische Ökofonds ist ein Technologiefonds der aus Mitteln des österreichischen Ökostromregimes dotiert wird. Mit diesen Mitteln können Technologien gefördert werden, die einerseits zu einer effizienteren Nutzung von Energie und andererseits zu einer Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Steiermark beitragen.

Aufgrund des § 7 der am 1. Jänner 2024 in Kraft getretenen „Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung für die Gewährung von Förderungen durch den Ökofonds" werden in regelmäßigen Abständen spezielle Ausschreibungen gestaltet.

Förderanträge können je nach Förderungsgegenstand von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. Förderungsnehmer/Förderungsnehmerinnen können neben Privatpersonen auch Unternehmen, Bauträger, landwirtschaftliche Betriebe, Genossenschaften, Vereine, Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände, Betriebe von Gebietskörperschaften, etc. sein.

Diese Förderungsschiene des Landes Steiermark ist ein Teil der Klima- und Energiestrategie Steiermark und unterstützt bei der Technologieführerschaft, bei der der Steigerung der Innovationskraft und bei der Wettbewerbsfähigkeit des Landes Steiermark im Bereich der Energiewirtschaft.

Aktuelle Ausschreibungen befinden sich unter: www.technik.steiermark.at/oekofonds

Zuständige Stelle

für die Leistung Förderungen des Ökofonds:

Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon:
Fax: +43 (316) 877-4569
E-Mail: energie-wohnbau@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at

Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung

Verfahrensablauf

Freigabe der Ausschreibung abteilungsintern und über das zuständige politische Ressort

Veröffentlichung der Ausschreibung in der Grazer Zeitung und auf einer Homepage des Landes Steiermark (www.technik.steiermark.at/oekofonds).

Antragstellung über eine Onlineformular inkl. eigenem Formular für detaillierte projektspezifische Angaben und ggf. weiteren beschreibenden hochzuladenden Dokumenten

Eingelangte Förderungsanträge werden auf Vollständigkeit vorgeprüft und in die LDF und den ELAK übernommen

Sammlung und Aufbereitung der Antragsinhalte für die verpflichtende Jurysitzung

Durchführung einer Jurysitzung inkl. Protokoll: Auswahl und Vorschlag der förderfähigen Projekte anhand in der Ausschreibung festgelegter Jurykriterien

Erstellung eines Regierungssitzungsantrags mit dem Förderungsvorschlag

Ausstellung von Förderungsverträgen an die in der Regierungssitzung beschlossenen Förderungsnehmer

Förderungsabwicklung über die LDF gemäß Inhalten des Förderungsvertrags

Prüfung der technischen Projektinhalte und Erfordernisse nach Erhalt von vorzulegenden Unterlagen nach Projektabschluss (per E-Mail). Die Abwicklung über ein Ökofondspostfach.

Abrechnung und Auszahlung von Förderungsbeiträgen

Erforderliche Unterlagen

„Erforderlichen Unterlagen“ gestalten sich je nach Ausschreibung, und sind im Zuge der Antragstellung hochzuladen:

  • Spezifische Projektdaten als Excel-Formular
  • Projektbeschreibungen, Zusatzinformationen und Konzepte als Word-Formular oder als PDF-Formular
  • Angebote, Kostenvoranschläge als PDF
  • Skizzen, Plandarstellungen, … als PDF

Rechtsgrundlagen

  • Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005 i.d.g.F.

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass der Förderungsgeber ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die förderungswerbende und förderungsnehmende Person betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
  2. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
  3. Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten veröffentlicht:
    • zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten.

 

Weitere Infos

  • Energieraumplanung in der Steiermark - Förderung
  • Innovative Energiespeicher
  • Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
  • Ladeinfrastruktur bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen
  • Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung - Förderung
  • Unterstützung von Förderungsanträgen für Wasserstoffprojekte

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    Referat IKT-Koordination / Smart Government Services
  • E-Mail
  • Burggasse 2
    8010 Graz

    Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn Linien 1,3,4,5,6,7 Haltestelle Hauptplatz Bus Linie 30 Haltestelle Schauspielhaus

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8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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