Sondertransporte
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Wenn Abmessungen oder Gewichte bei beladenen Kraftfahrzeugen durch das Ladegut überschritten werden, ist eine Transportbewilligung erforderlich, die unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen und nur zum Transport einer unteilbaren Ladung erteilt wird.
Diese Bewilligungen können für eine oder mehrere Fahrten für einen Zeitraum bis zu einem Jahr erteilt werden.
Zuständige Stelle
für die Leistung Sondertransporte:
Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau
Stempfergasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2550
Fax: +43 (316) 877-5579
E-Mail: abteilung16@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter: http://www.sondertransporte.gv.at/
Datenschutzrechtliche Informationen
