Rechtsmittel und Allgemeines zu Verwaltungsstrafen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen der Online-Formulare für die Einbringung von Rechtsmittel!
Anfang 2019 wurde die österreichweite zentrale Anwendung für die Abwicklung von Verwaltungsstrafen in Betrieb genommen.
Damit Sie Ihr Rechtsmittel elektronisch erteilen können, ist eine Identifizierung mittels Token erforderlich. Diesen Token finden Sie im Schreiben der Verwaltungsstrafbehörde.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Token nur einmal verwenden können - das bedeutet, dass dieser Token nach der ersten Eingabe und mit Klick auf "weiter" abläuft und nicht mehr gültig ist. Ein neuer Token kann nicht generiert werden.
Eine Verwaltungsstrafe wird wegen Übertretung von Verwaltungsvorschriften durch die betreffende Verwaltungsbehörde verhängt. Die einzelnen Straftatbestände sind in verschiedenen Verwaltungsgesetzen enthalten (z.B. Straßenverkehrsordnung, Gewerbeordnung). Es gibt drei Strafarten: Geldstrafe (häufigste Form), Freiheitsstrafe und den Verfall.
Hilfe
Als gesetzliche Vertretung tragen Sie beispielsweise Erziehungsberechtigte oder Sachwalterinnen bzw. Sachwalter ein.
Als vertretungsbefugtes Organ einer juristischen Person tragen Sie beispielsweise Vereinsobfrau bzw. Vereinsobmann oder Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer ein.
Als berufsmäßige Parteienvertretung tragen Sie beispielsweise bitte Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt oder Notarin bzw. Notar ein.
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