Förderungen Einzelspitzensport
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einzelnen Personen für die Teilnahme an einer EM, einer WM oder bei Olympischen Spielen eine finanzielle Unterstützung.
Nähere Informationen über die Sportförderung entnehmen Sie bitte der Website der Abteilung 9 – Sport
Voraussetzungen
- die Zugehörigkeit zu einem steirischen Verein,
- die Zugehörigkeit zu einem von der steirischen Landessportorganisation anerkannten ordentlichen Fachverband,
- eine positive Stellungnahme der Fachverbandspräsidentin/des Fachverbandspräsidenten,
- die Person muss mindestens 17 Jahre alt sein
- und eine Förderung erhalten nur Personen, die entsprechende Leistungen in der Allgemeinen Klasse oder in der darunter liegenden Klasse in einer Einzelsportart erreicht haben.
- Teilnahme und Platzierung an einer EM, WM oder bei Olympischen Spielen in der Allgemeinen Klasse oder der Juniorinnen bzw. Junioren Klasse, im Zeitraum von 15. Oktober des Vorjahres bis 14. Oktober des aktuellen Jahres
Fristen
Förderbarer Zeitraum: Teilnahme an Wettbewerben im Zeitraum von 15. Oktober des Vorjahres bis 14. Oktober des aktuellen Jahres
Abgabefrist: 21. Oktober des aktuellen Jahres
Zuständige Stelle
für die Leistung Förderungen Einzelspitzensport:
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Landhausgasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-4321
Fax: +43 (316) 877-3156
E-Mail: abteilung9@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Erforderliche Unterlagen
- Formblatt
- Ergebnisliste
- Stellungnahme des Fachverbandspräsidenten bzw. der Fachverbandspräsidentin
Zusätzliche Informationen
Auf Gewährung von Sportförderung besteht kein Rechtsanspruch. Sportförderung darf nur für nicht erwerbsmäßig betriebenen Sport gewährt werden. Sportförderung kann nur nach Maßgabe vorhandener Sportförderungsmittel auf Grundlage aufrechter Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung unter Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen erfolgen
Datenschutzrechtliche Informationen
