Steirische Schülerinnen und Schüler in der EU - Förderung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Jede steirische Schule bzw. deren Elternverein kann die Unterstützung im Rahmen eines gültigen Calls unter Call-EU-Schulreisen 2026 - Europa - Land Steiermark beantragen.
Gruppen steirischer Schülerinnen und Schüler, die im schulischen Rahmen nach Brüssel, Luxemburg oder Straßburg reisen und dort zumindest eine der Europäischen Institutionen besuchen, werden unterstützt. Die Förderung pro teilnehmender Schülerin bzw. teilnehmendem Schüler beträgt 100,- Euro.
Ziel der Leistung: Stärkung des Europabewusstseins junger Steirerinnen und Steirer.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Genehmigung:
Der Fahrt muss ein pädagogisches Konzept zugrunde liegen, das die Einbindung der Fahrt in den Unterricht gewährleistet. Die Schülerinnen und Schüler wirken an der Erarbeitung des pädagogischen Konzepts mit. In diesem Konzept muss besonderes Augenmerk auf die Relevanz der europäischen Integration für Jugendliche und junge Erwachsene gelegt werden.
Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung:
Nach der Reise ist ein Projekt- bzw. Reisebericht zu übermitteln, der die Umsetzung des pädagogischen Konzepts belegt sowie eine Liste der tatsächlich an der Reise teilgenommenen Schülerinnen und Schüler.
Fristen
Schulen und Elternvereine können jährlich einen Online-Antrag im Zeitraum vom ersten Montag im September bis letzten Freitag im November für das jeweilige Schuljahr stellen.
Nicht rechtzeitig eingelangte Projektvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Zuständige Stelle
für die Leistung Steirische Schülerinnen und Schüler in der EU - Förderung:
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Landhausgasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-4321
Fax: +43 (316) 877-3156
E-Mail: abteilung9@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Verfahrensablauf
Über die Vergabe der Fördergelder entscheidet die Steiermärkische Landesregierung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses zu den Reisekosten als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Fördersumme beträgt jeweils EUR 100,- pro teilnehmender Schülerin bzw. Schüler. Vor Auszahlung der Förderung ist ein Bericht (mit Publikationen, Fotos und ev. Videos bzw. Links auf die Veröffentlichungen auf der Schulhomepage und einem Feedback der Teilnehmenden) sowie die endgültige Liste der Reiseteilnehmenden vorzulegen.
Die Unterstützung wird erst nach Durchführung der Reise ausbezahlt! Bei Förderung der Reise zu den Europäischen Institutionen durch ein Erasmus+ Mobilitätsprogramm kann diese Landesförderung nicht in Anspruch genommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Pädagogisches Konzept
- Teilnehmenden-Liste
- Gesamtprogramm der Reise
- Beilagen zur rechtlichen Eignung (Vereinsregisterauszug des Elternvereins oder ERsB-Auszug der Schule bzw. UID-Registerauszug).
Zusätzliche Informationen
Informationen wie die Förderungsrichtlinie, das Merkblatt für die Erstellung des Projektberichts, die Vorlage für die Teilnehmenden-Liste sowie der Link zum Onlineantragsformular sind zu finden unter Call-EU-Schulreisen 2026 - Europa - Land Steiermark
Die Förderungsrichtlinie sowie die Strategie für Europa und Internationales des Lands Steiermark stellen die rechtlichen Grundlagen für die Vergabe der Förderung dar.
Datenschutzrechtliche Informationen
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Mit dem Absenden bestätige ich weiters die Datenschutzrechtliche Informationspflicht für Förderungen im Bereich des Referates Europa und Internationales anzuerkennen.
