Lautsprecherwerbung - Antrag
Allgemeine Informationen
Um eine Lautsprecherwerbung mit einem Kraftfahrzeug aufStraßen mit öffentlichem Verkehr durchzuführen, isteine behördliche Bewilligung erforderlich.
Welche Behörde zuständig ist, hängt davon ab, ob dieLautsprecherwerbung innerhalb einer Gemeinde, eines Bezirkes odereines/mehrerer Bundesländer durchgeführt wird.
Die Bewilligung von Lautsprecherwerbungen auf Straßen mitöffentlichem Verkehr wird durch dieStraßenverkehrordnung (
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Hinweis: Damit die Lautsprecherwerbung zur geplanten Zeit durchgeführt werden kann, müssen Sie eine Bearbeitungsdauer von zwei bis drei Wochen berücksichtigen.
Kosten
- für den Antrag: 14,30 Euro pro Fahrzeug
- Für jede Beilage, die dem Antrag anzuschließen ist, ist eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt 3,90 Euro je Din A3-Blatt. Ist die Beilage größer als ein DIN A3-Blatt, dann beträgt die Gebühr je Papierblatt 7,20 Euro. Die Gebühr beträgt höchstens 21,80 Euro.
- Bewilligung für
- bis zu sieben Tage: 55,90 Euro pro Fahrzeug
- längerfriste Bewilligungen: 195,50 Euro pro Fahrzeug
Datenschutzrechtliche Informationen
