Lenkberechtigung - Wiedererteilung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Erlöschen ist möglich. Gründe für das Erlöschen können beispielsweise sein:
- Fristablauf (z.B. Befristung bei den Klassen C1/C/D/D1)
- Entziehung der Lenkberechtigung für mehr als 18 Monate
- Verzicht
Hinweis: Bei einer Entziehung für 18 Monate oder weniger erfolgt in der Regel die formlose Wiederausfolgung des alten Führerscheins, sofern dieser nicht ungültig ist (z.B. Daten sind unleserlich, das Foto nicht mehr erkennbar).
Voraussetzungen
Notwendig ist ein ärztliches Gutachten, das zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als 18 Monate ist.
Fristen
Bei Fristablauf und Verzicht kann innerhalb von 18 Monaten ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine erneute Führerscheinprüfung gemacht werden muss.
Wird der Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach 18 Monaten gestellt, muss nur die praktische Fahrprüfung absolviert werden - eine theoretische Fahrprüfung und die Fahrschulausbildung sind in der Regel nicht mehr notwendig.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Zuständig ist jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion).
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- eventuell ärztliches Gutachten
- eventuell Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs
Kosten
- Erteilung der Lenkberechtigung: 90 Euro
Für eine Expressherstellung fallen zusätzliche Kosten an, die je nach Bundesland oder Behörde variieren können.
Prüfgebühren und Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.
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