Ausfolgung von hinterlegten Kennzeichen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Spätestens vor Ablauf eines Jahres müssen die hinterlegten Kennzeichentafeln wieder abgeholt werden. Sie können auch eine neuerliche Hinterlegung beantragen.
Voraussetzungen
Der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln dürfen nach ihrer Hinterlegung wieder ausgefolgt werden, wenn zu der zuletzt in der zentralen Zulassungsevidenz erfassten Versicherungsbestätigung kein Widerruf erfolgt ist.
Fristen
Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.
ACHTUNG: Wird die Jahresfrist überschritten und auch keine Verlängerung beantragt, erlischt die Kfz-Zulassung.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Jene Zulassungsstelle, bei der die Kennzeichentafeln hinterlegt wurden, ist zuständig.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an dieZulassungsstelle, bei der die Kennzeichentafeln hinterlegt wurden.Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sieeine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Nach Vorlage der Versicherungsbestätigung und den anderenerforderlichen Unterlagen werden Ihnen die Kennzeichentafelnausgefolgt.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Original-Versicherungsbestätigung (nur drei Tage gültig)
- bei Vertretung: Vollmacht
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