Genehmigung von Spezialfahrzeugen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
für die Leistung Genehmigung von Spezialfahrzeugen:
Referat KFZ-Landesprüfstelle
Petrifelderstraße 102
8041 Graz,07.Bez.:Liebenau
Telefon: +43 (316) 877-2161
Fax: +43 (316) 877-4730
E-Mail: abteilung15@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 14 Uhr
Zusatzinformation
Zuständig ist die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung jenes Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Achtung!
Die Fahrzeuggenehmigungen und -überprüfungen gemäß §31, §33 und §56 KFG werden in der KFZ-Landesprüfstelle, Petrifelderstraße 102, 8010 Graz durchgeführt.
Wir ersuchen Sie um telefonische Terminvereinbarung:
- bei Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder
- direkt bei der KFZ-Landesprüfstelle
Telefon: +43 (316) 877-2161
E-Mail: kfzpruefstelle@stmk.gv.at
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- bei Vertretung: Vollmacht
Datenschutzrechtliche Informationen
