Heilbehandlung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Bei
- ärztlicher Behandlung,
- einem Heilmittel und
- Pflege in Krankenhäusern, Kuranstalten oder sonstigen Anstalten bezahlt das Land Steiermark die Kosten, die speziell für Menschen mit Behinderung entstehen.
Das Land Steiermark bezahlt einen Teil der folgenden Therapien: Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie, psychologische Behandlung und Physiotherapie. Für eine Therapiestunde gibt es einen Zuschuss von derzeit 24 Euro.
Das Land Steiermark bezahlt die Fahrten zu Ärztin/Arzt, zur Therapie, in Krankenhäuser, Kuranstalten oder sonstige Anstalten (hin- und zurück), wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst fahren kann. Das Land Steiermark bezahlt nur das kostengünstigste Verkehrsmittel zum nächsten geeigneten Anbieter (Ärztin/Arzt, TherapeutIn, Krankenhaus, Kuranstalt,…).
Voraussetzungen
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Den Zuschuss zu einer Therapie gibt es nur für anerkannte Therapien: Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie, psychologische Behandlung und Physiotherapie.
Fristen
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben. Im Nachhinein können keine Rechnungen übernommen oder Zuschüsse ausbezahlt werden.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben.
Verfahrensablauf
Wenn der Antrag abgegeben wurde wird geprüft ob:
- Sie eine Behinderung haben und
- ob Sie die Leistung brauchen.
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Zusätzliche Informationen
- Verordnungsschein des Sozialversicherungsträgers
- Kosten der (geplanten) Behandlung
- Kosten der (geplanten) Aufenthalte in Krankenhäusern, Kuranstalten oder sonstigen Anstalten
Auch andere Personen können den Antrag abgeben. Diese Person muss nachweisen, dass sie Sie vertreten.
Rechtsgrundlagen
§ 5 Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
§ 4 StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO-StBHG)
Datenschutzrechtliche Informationen
