Elektronische Rechnung an das Land Steiermark
Seit 16.4.2020 können Rechnungen an die steirische Landesregierung sowie deren Dienststellen in elektronischer Form eingebracht werden.
Bitte beachten Sie:
Die elektronische Einbringung ist vorläufig nicht verpflichtend - aber erwünscht. Die Einbringung auf bisherigem Weg über Papier ist auch ab 16.4.2020 nach wie vor möglich.
Zur Einbringung wird dabei das Portal vom Bundesrechenzentrum verwendet, das auch der Bund zum Empfang von e-Rechnungen verwendet. Nach Einbringung einer Rechnung wird diese automatisch an die adressierte Abteilung/Dienststelle übermittelt.
Für Sie ergeben sich dadurch folgende Vorteile:
- Schnellere Rechnungseinbringung:
Rechnungen werden unmittelbar nach dem Abschicken weitergeleitet. Briefaufgabe und traditioneller Postweg entfallen. - Reduktion der Manipulations- und Versandkosten durch Wegfall von Papier, Kuvertierung, Portogebühren
- Schnellere Bearbeitung:
Elektronische Rechnungen können automatisch im Verrechnungssystem vorerfasst werden. Arbeitsschritte wie das Öffnen der Post, die Zuteilung und das Scannen sowie die händische Vorerfassung entfallen. Das führt zu einer - Schnelleren Auszahlung der Rechnung
Damit Rechnungen über das Portal übermittelt werden können, müssen Sie sich zunächst am Unternehmensserviceportal registrieren.
Die Registrierung kann mittels bestehendem FinanzOnline-Zugang, mittels Bürgerkarte oder mittels Registrierung im Infocenter Ihres Finanzamtes erfolgen. Nach erfolgter Registrierung können Rechnungen übermittelt werden.
Die Übermittlung kann auf drei Arten erfolgen:
- Händisch durch Erfassung der Rechnung im Online-Formular:
Diese Variante bietet sich für Rechnungssteller an, die keine Möglichkeit haben, selbst e-Rechnungen zu erzeugen oder nur selten Rechnungen an das Land legen. Eine erfasste Rechnung kann dabei als Vorlage für weitere einzubringende Rechnungen verwendet werden. - Händisch durch Hochladen einer e-Rechnung im entsprechenden XML-Format:
Rechnungssteller/innen, die selten Rechnungen an das Land schicken aber ein Verrechnungssystem haben, das e-Rechnungen im entsprechenden Format erzeugen kann, können die erzeugten Rechnungen online hochladen. - Einbringung via Webservice:
Rechnungssteller/innen, die regelmäßig und viele Rechnungen an das Land schicken, können ihr Verrechnungssystem direkt mittels Webservice an das Portal anbinden.
Nachdem das Land Steiermark ausschließlich das Service des Bundesrechenzentrums nutzt und die technische und inhaltliche Verantwortung dort liegt, wird auf die offizielle Seite der e-Rechnung verwiesen.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Portal, den Schnittstellenbeschreibungen bzw. den Testmöglichkeiten: https://www.erechnung.gv.at.
Einbringung von E-Rechnung an das Land Steiermark
Das Formular gibt grundsätzlich die Befüllung vor und prüft auf nicht stimmige Eingaben. Zur leichteren Verarbeitung der Rechnungen müssen folgende Felder wie folgt befüllt werden:
- Auftragsreferenz: Empfängerkürzel der jeweils zuständigen Abteilung
- Lieferantennummer: Die Lieferantennummer ist eine eindeutige Kennung im Verrechnungssystem des Landes (Ihre Kreditorennummer), das eine leichte Zuordnung der Rechnung zum Leistungserbringer möglich macht. Sollten Sie Ihre Lieferantenummer noch nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kontakt bei der entsprechenden Abteilung
Auftragsreferenzen Land Steiermark
Mit der Auftragsreferenz wird im BRZ-Portal der Rechnungsempfänger bestimmt. Folgende Kürzel können verwendet werden:
Abteilung / Dienststelle | Auftragsreferenz |
Abteilung 1 | L6/LRW/ABT01/ |
Abteilung 2 | L6/LRW/ABT02/ |
Abteilung 3 | L6/LRW/ABT03/ |
Abteilung 4 | L6/LRW/ABT04/ |
Abteilung 5 | L6/LRW/ABT05/ |
Abteilung 6 | L6/LRW/ABT06/ |
Abteilung 7 | L6/LRW/ABT07/ |
Abteilung 8 | L6/LRW/ABT08/ |
Abteilung 9 | L6/LRW/ABT09/ |
Abteilung 10 | L6/LRW/ABT10/ |
Abteilung 11 | L6/LRW/ABT11/ |
Abteilung 12 | L6/LRW/ABT12/ |
Abteilung 13 | L6/LRW/ABT13/ |
Abteilung 14 | L6/LRW/ABT14/ |
Abteilung 15 | L6/LRW/ABT15/ |
Abteilung 16 | L6/LRW/ABT16/ |
Abteilung 17 | L6/LRW/ABT17/ |
Landesamtsdirektion | L6/LRW/LAD/ |
Landesrechnungshof | L6/LRW/LRH/ |
Landtagsdirektion | L6/LRW/LTD/ |
Landesverwaltungsgericht | L6/LRW/LVWG/ |
BH Bruck-Mürzzuschlag | L6/LRW/BHBM/ |
BH Deutschlandsberg | L6/LRW/BHDL/ |
BH Graz-Umgebung | L6/LRW/BHGU/ |
BH Hartberg-Fürstenfeld | L6/LRW/BHHF/ |
BH Leibnitz | L6/LRW/BHLB/ |
BH Leoben | L6/LRW/BHLN/ |
BH Liezen | L6/LRW/BHLI/ |
BH Murau | L6/LRW/BHMU/ |
BH Murtal | L6/LRW/BHMT/ |
BH Südoststeiermark | L6/LRW/BHSO/ |
BH Voitsberg | L6/LRW/BHVO/ |
BH Weiz | L6/LRW/BHWZ/ |
Politische Expositur der BH Liezen | L6/LRW/PEGB/ |
STED - Straßenerhaltungsdienst | L6/LRW/STED/ |