Bürgerkarte

Für den Zugang zu Verfahren der öffentlichen Verwaltung (E-Government), die eine gesicherte Authentifizierung benötigen, kommt das Konzept der Bürgerkarte zur Anwendung. Um die Verwendung dieses Konzepts zu fördern, werden bestehende Strukturen und Lösungen forciert (z.B. A1-Signatur Mobiltelefone, Bankomatkarten, E-Cards). Auch der Führerschein oder Personalausweis soll in Zukunft eine bürgerkartentaugliche Chipkarte sein, mit der dann auch signiert werden kann.

Die Bürgerkarte ist das "amtliche Ausweisdokument" und die "elektronische Unterschrift" im elektronischen Verwaltungsverfahren, etwa im Behördengang über das Internet. Es sind dabei gewisse Anforderungen zu erfüllen, um die Verfahren sicher zu gestalten  Näheres unter der " Bürgerkarte"